Bürgerinfo - Blaulicht und Martinshorn

Was hat es zu bedeuten?
Das Blaulicht in Verbindung mit dem Martinshorn sagt dem Verkehrsteilnehmer, das er sofort freie Bahn zu schaffen hat.
Die Feuerwehr hat dann das sogenannte Wegerecht nach §38 der Straßenverkehrsordnung.
Aber dennoch verhalten sich viele Autofahrer, wenn sie ein Martinshorn hören, (vielleicht auch unbewusst) falsch. Abruptes Abbremsen oder unüberlegtes rechts ranfahren behindert oft die Einsatzfahrzeuge.


Wie verhalten Sie sich richtig?
Versuchen Sie herauszufinden, woher das Signal kommt!
Versuchen Sie herauszufinden wo das Fahrzeug hin will (z.B. anhand des gesetzen Blinkers)
Wenn Sie an den rechten Fahrbahnrand fahren, um das Fahrzeug vorbei zu lassen, signalisieren Sie das mit dem Blinker!
Achten Sie darauf, das das Feuerwehrfahrzeug auch noch an Ihnen vorbeifahren kann!


Warum auch in der Nacht mit Sondersignal?
Um das Wegerecht nach §38 StVO nutzen zu dürfen, muss das Blaulicht zusammen mit dem Martinshorn benutzt werden.
Wir tun das nicht aus Spass, sondern es ist für die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer, also auch für Sie! Die frühzeitige Ankündigung durch das Horn, soll jedem die Möglichkeit geben angemessen zu reagieren und so Unfälle zu vermeiden. Oder rechnen Sie nachts bei leeren Strassen damit, das um die nächste Ecke ein tonnenschweres Feuerwehrfahrzeug gefahren kommt?

Und bedenken Sie vielleicht auch mal folgendes:
Sie können sich in Ihrem Bett umdrehen und weiterschlafen. Die Feuerwehrfrauen und -männer, die vor ein paar Minuten auch noch in ihren Betten lagen, können dies vielleicht die nächsten Stunden nicht, weil sie Brände löschen oder Menschen retten!
Und wenn Sie einmal die Feuerwehr bräuchten, wäre es ihnen auch ziemlich egal, ob andere durch die Feuerwehr geweckt würden...







      Blaulicht und Martinshorn
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